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Nationalspieler zeigt Ex-Bild-Chef an: Jetzt erklärt Rüdiger die Finger-Geste: Lasse mich nicht als Islamist verunglimpfen
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Frankreich - Deutschland
picture alliance/dpa/Revierfoto Antonio Rüdiger

Nach einem Instagram-Beitrag zum Ramadan fühlt sich Nationalspieler Rüdiger verleumdet. Mit dem DFB geht er juristisch gegen einen Journalisten vor. Nun erklärt er sich.

Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger (31) hat sich nach seinem viel diskutierten Instagram-Beitrag zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan „entschieden von jeglicher Art von Extremismus und den Islamismus-Vorwürfen“ distanziert. Die „Bild“-Zeitung veröffentlichte am Mittwochabend ein umfangreiches Statement des Profis von Real Madrid, der sich erstmals zu dem Foto äußerte, das er bereits am 11. März auf seinem Konto veröffentlicht hatte. In dem Beitrag hatte der praktizierende Muslim ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb Rüdiger als Gruß zum Ramadan.

 

Rüdiger erklärt Geste: Lasse mich nicht als Islamist verunglimpfen

Nun erklärte er schriftlich: „Bei der Geste, die ich verwendet habe, handelt es sich um den sogenannten Tauhid-Finger. Dieser gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet und wurde erst die letzten Tage auch vom Bundesinnenministerium wieder als unproblematisch eingeordnet.“ In den letzten Tagen sei das Foto „von einzelnen Personen zu unbegründeten Anschuldigungen genutzt“ worden, schrieb der Profi. Damit spielte er wohl auch auf den Journalisten Julian Reichelt, den ehemaligen Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung „Bild“, an.

Nach Meinung Reichelts hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt. Reichelts Kritik führte dazu, dass Rüdiger gegen ihn Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft stellte, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) meldete die Angelegenheit zudem bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

„Gewalt und Terrorismus sind absolut inakzeptabel. Ich stehe für Frieden und Toleranz ein“, schrieb Rüdiger nun: „Respekt und Toleranz sind grundlegende Prinzipien, die wir alle vertreten in unserer Familie.“

Er erkenne aber auch an, „dass ich aufgrund nicht genügender Aufmerksamkeit, Dritten die Chance gegeben habe, mein Posting bewusst falsch auszulegen, um zu spalten und zu polarisieren“, betonte Rüdiger: „Ich werde aber keine Plattform für Spaltung und Radikalisierung bieten, daher habe ich mich dazu entschlossen, nach unseren beiden erfolgreichen Länderspielen nun ein klares Statement abzugeben.“ Er lasse sich nicht „als Islamist verunglimpfen“ und gehe deshalb rechtlich vor: „Es geht hier um Stimmungsmache und Spaltung; hiergegen werde ich mich immer entschieden zur Wehr setzen.“

DFB und Rüdiger gehen gegen Reichelt vor

Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat bestätigt, dass der DFB die Vorgänge um Nationalspieler Antonio Rüdiger bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeldet hat. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Fußball-Bund gegen Hasspostings im Internet ("Hate Speech") eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagrampost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Experte: „Geste ist Teil des Gebets“

Shams Ul Haq, Investigativ-Journalist und Terrorismus-Experte, ordnet für FOCUS online die Geste ein. Grundsätzlich sei die Geste zweideutig, so Ul Haq. „Sie kann einen Teil eines islamischen Glaubensbekenntnisses darstellen und ist Teil des Gebets. Bei Rüdiger, der nicht als Islamist bekannt ist, dürfte sie auf Gott/Allahs glückliche Fügung verweisen.“ Der Experte stellt klar: „Die Geste wird allerdings auch - wie jüngst bei dem Terroranschlag in Moskau - von ISIS-Kämpfern missbraucht um zu sagen, dass nur ihr Glaube der wahre ist und alles andere, also der Westen und die westliche Lebensart zerstört werden muss.“  

Reichelt bleibt bei seiner Meinung

Reichelt blieb am Montagabend bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte auf X (früher Twitter) zudem: „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalspieler geht, darf man sich nicht einschüchtern lassen. (...) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschüchterungsmethoden.“

Das Bundesinnenministerium erklärte laut „Bild“, ähnlich wie Ul Haq, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen“. Das Zeigen des Fingers könne in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistischen beziehungsweise islamistischen Radikalisierung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutigkeit bedienten. „Hier kommt es auf die Betrachtung im Einzelfall an“, hieß es vom Ministerium weiter.

ZIT prüft mögliche strafrechtliche Relevanz

Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Deliktsbereichen, darunter auch Hasskriminalität im Internet.  

cei/lsc/mit dpa
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