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Cannabis-Legalisierung: Kiffen erlaubt! Darf ich jetzt Joints mit in den Urlaub nehmen?
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    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
FOCUS online/Wochit Cannabis wird trotz scharfer Kritik legal - was für Verbraucher gilt

Seit gut einer Woche ist Kiffen in Deutschland erlaubt. Anfang April trat das Cannabis-Gesetz in Kraft. Die neuen Regeln sehen vor, dass der Anbau und der Konsum im privaten Raum erlaubt ist. Doch wie sieht es aus, wenn man im Urlaub seine Cannabisernte rauchen will?

Mit dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal geworden. Cannabis ist seitdem von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz verschwunden. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

Zu Hause dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Sie dürfen allerdings nicht in einem Kleingarten und für jedermann zugänglich sein. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen zudem gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden - je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel.

Darf ich meine Joints mit in Urlaub nehmen?

Nein.

„Gemäß Paragraph 2 des Cannabisgesetzes ist es auch weiterhin verboten, Cannabis einzuführen oder auszuführen. Damit ist weder die Mitnahme in den Urlaub noch die Mitnahme aus dem Urlaub erlaubt“, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt auf Anfrage von FOCUS online.

„Lediglich die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine ist nunmehr nach Paragraph 4 des Cannabisgesetzes erlaubt.“

Wer dennoch mit Cannabis Marke Eigenbau in den Urlaub fährt, muss mit harten Strafen rechnen. Neben Geldstrafen bis zu 100.000 Euro sind auch Freiheitsstrafen möglich. Außerdem sollte man an den Ärger vor Ort denken. 

Darf ich Cannabis-Samen im Urlaub kaufen?

Ja und Nein. „Hier müssen aber vor allem auch die gesetzlichen Regelungen des Urlaubslandes beachtet werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Im jeweiligen Urlaubsland kann nämlich die Ausfuhr verboten sein“, sagt Solmecke.

FOCUS online rät: Verzichten Sie lieber darauf. Im schlimmsten Fall verstoßen Sie gegen örtliche Regelungen und Gesetze.

Was ist, wenn ich Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiere?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt dazu, dass Patienten grundsätzlich medizinisches Cannabis, „das sie auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erworben haben, in der für die Dauer der Reise erforderlichen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen“ dürfen. Allerdings nur für bestimmte Länder des Schengenraums.

Vereinbarungen gelten mit aktuell 26 Ländern. Darunter Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Allerdings kommt der hohe bürokratische Aufwand noch hinzu.

Christian Solmecke ist einer der bekanntesten und renommiertesten Rechtsanwälte in Deutschland.
WSB.Legal Christian Solmecke ist einer der bekanntesten und renommiertesten Rechtsanwälte in Deutschland.

Voraussetzung ist, dass das Cannabis ausschließlich für den Eigenbedarf mitgeführt wird. Außerdem muss der Patient das Medikament während der An- und Abreise bei sich tragen. Begleitpersonen dürfen es nicht mitführen. Darüber hinaus benötigt der Patient zwingend eine Bescheinigung, die ihn zur Aus- und Einfuhr des Arzneimittels berechtigt. Diese Bescheinigung ist ab Ausstellung 30 Tage gültig. Der behandelnde Arzt muss sie vor der Abreise ausfüllen. Der Patient benötigt dann noch eine Beglaubigung der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten juristischen Person.

Wo ist Cannabis im EU-Raum erlaubt - und worauf muss ich achten?

Luxemburg hat ebenfalls Schritte zur Legalisierung von Cannabis in kleinen Mengen unternommen. Seit Juni ist der Anbau und Konsum kleiner Mengen für den Freizeitgebrauch in privater Umgebung erlaubt, wobei der Besitz von mehr als drei Gramm in der Öffentlichkeit als Drogenhandel gewertet wird.

Malta hat Ende 2021 ein Gesetz verabschiedet, das den Besitz von bis zu sieben Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu vier Pflanzen für den persönlichen Gebrauch entkriminalisiert. Zudem sind sogenannte „Cannabis Social Clubs“ mit behördlicher Lizenz vorgesehen, in denen sich Konsumenten zu einer Anbau-Kooperative für den Eigenbedarf zusammenschließen können​.

Niederlande: In den Niederlanden ist der Verkauf von Cannabis in so genannten Coffeeshops seit 1976 erlaubt, Erwachsene dürfen bis zu fünf Gramm pro Tag kaufen. Anbau und Großhandel sind jedoch verboten, außer für medizinische Zwecke und in geringen Mengen für den Eigenbedarf.

In Tschechien wird Cannabis seit 2010 lockerer gehandhabt, wobei der Besitz kleiner Mengen in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt wird. Für die Zukunft sind die Gründung von Cannabis-Clubs und der freie Verkauf in Apotheken geplant. Dort können Patienten, die aus medizinischen Gründen auf Marihuana angewiesen sind, bereits heute Cannabis auf Rezept erhalten.

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