Abtreibungsrecht:Eine Frage des Gewissens

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Eine Aktivistin zeigt während eines Flashmobs in Berlin das Symbol des Kleiderbügels. Früher haben manche Frauen mit dem Kleiderbügel eine ungewollte Schwangerschaft abgebrochen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Fachleute plädieren dafür, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Die Politik reagiert reserviert. Auch aus Sorge vor Polarisierung.

Von Leila Al-Serori, Markus Balser, Paul-Anton Krüger, Roland Preuß und Sina-Maria Schweikle, Berlin/München

Plötzlich zwei Striche auf dem Test. Und damit die Klarheit: schwanger. Nicht für jede Frau ist das eine gute Nachricht. Für manche bleibt nur der Abbruch als Ausweg. Die Rechtslage in Deutschland dazu ist klar. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland ver­boten. In bestimmten Fällen bleibt er straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt. Straffrei ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung.

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Die geltende Regelung für Schwangerschaftsabbrüche bewirkt Demütigung, Stigmatisierung, Mangelversorgung. Der neue Gesetzesvorschlag würde das auf logische, moderate Weise ändern.

Kommentar von Ronen Steinke

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