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Im Straßenverkehr: Diesen Fehler machen die meisten Autofahrer bei der „abknickenden Vorfahrt“
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30 08 2017 Frankfurt Oder Deutschland GER Das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren an einer abknic
imago/Marius Schwarz Vorfahrtsregeln: Diesen Fehler machen die meisten bei abknickender Vorfahrt
Bei der so genannten „abknickenden Vorfahrt“ kommt es immer wieder zu Unfällen. Muss man beim Abbiegen blinken? Und wenn man geradeaus „abbiegt“? Was Autofahrer beachten müssen.

Richtiges Blinken ist ein grundlegender Aspekt des Autofahrens. Dadurch zeigen Sie anderen Fahrzeugen Ihre Fahrabsicht an und tragen entscheidend zur Verkehrssicherheit bei.  Allerdings kann es, besonders in Situationen mit abknickender Vorfahrt , zu Unklarheiten kommen. Hier sind einige grundlegende Regeln, die Ihnen helfen, das Blinken in solchen Fällen richtig einzusetzen.

Was ist die abknickende Vorfahrt?

In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die abknickende Vorfahrt eine Situation, in der eine Vorfahrtstraße nach links oder rechts abknickt, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt.

Wann müssen Autofahrer blinken?

Obwohl das Blinken beim Abbiegen, unabhängig von der Art der Straße, immer notwendig ist, gibt es bei der abknickenden Vorfahrt spezielle Regelungen.

Wenn Sie geradeaus fahren, gilt:

Wer auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße geradeaus fährt, muss laut „Bußgeldkatalog.org“ nicht blinken.

  • Fallbeispiel: Sie fahren auf einer Vorfahrtstraße und diese knickt nach links ab, während die Geradeausrichtung zu einer nachgeordneten Straße führt. Wenn Sie nun geradeaus weiterfahren (und damit die Vorfahrtstraße verlassen), müssen Sie nicht blinken.

Wenn Sie abbiegen, gilt:

Wer auf der abknickenden Vorfahrtstraße bleibt, muss blinken. Ein entsprechendes Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 137/64) des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 1965 besagt: „Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, ändert seine Fahrtrichtung und ist verpflichtet, die Richtungsänderung anzuzeigen“.

Und weiter: „Gabelt sich eine Straße oder zweigt von ihr in spitzem Winkel eine Straße ab, so kommt es darauf an, welche der in Betracht kommenden Straßen nach vernünftiger Verkehrsauffassung als Fortsetzung der bisherigen Fahrtrichtung anzusehen ist.“

  • Fallbeispiel: Sie befinden sich auf derselben abknickenden Vorfahrtstraße, wollen aber diesmal auf der Vorfahrtstraße bleiben und nach links abbiegen. Auch in diesem Fall müssen Sie den Blinker setzen.

Von Philipp Rall

futurezone.de
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