Die kalten Temperaturen sind zurück in Deutschland. Im Auto heißt das für viele: Autoheizung wieder an.
In einem Fall sollten Sie das Gerät laut Straßenverkehrsordnung (StVO) aber wirklich nicht einschalten.
Autoheizung an: In diesen Fällen droht ein Bußgeld
In der Straßenverkehrsordnung geht es nicht immer nur um die Teilnahme am Straßenverkehr und das Verhalten beim Fahren. Es gibt auch Abschnitte, die sich mit der Umwelt und ihrem Schutz befassen.
Damit verbunden sind entsprechende Bußgelder, die bei Verstößen fällig werden. Ein spezieller Paragraph greift, wenn man die Heizung im Auto falsch einschaltet.
Unter der Überschrift „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ heißt es dort in Absatz 1: „Beim Betrieb von Fahrzeugen [...] sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Insbesondere ist es verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen [...]“.
Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, beim Parken oder im Stau den Motor einzuschalten, nur um z.B. die Heizung im Auto zu nutzen. Gleiches gilt übrigens, wenn man im Sommer auf diese Weise die Klimaanlage im Auto nutzt.
Autoheizung an - dieses Bußgeld droht
Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Das sieht zumindest der Bußgeldkatalog vor.
Übrigens: Das entsprechende Verbot der Straßenverkehrsordnung gilt auch, wenn das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück steht und der Motor läuft. Dann greift das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Auch dieses verbietet das unnötige Laufenlassen des Motors.
Quellen: Gesetze im Netz, Bußgeldkatalog
Von Dana Neumann
Das Original zu diesem Beitrag "Sie frieren im Auto? In diesen Fällen dürfen Sie die Heizung nicht anschalten" stammt von futurezone.de.