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Neue Regelung ab Mai: Jetzt drohen Bußgelder aus der Schweiz - was für deutsche Autofahrer gilt
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Bußgelder aus der Schweiz können nun auch hier vollstreckt werden
Autoren-Union Mobilität/ADAC/Beate Blank Bußgelder aus der Schweiz können nun auch hier vollstreckt werden

Ab Mai müssen deutsche Autofahrer bei Verkehrsverstößen in der Schweiz mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn ab dann kann die Schweiz entsprechende Bußgelder auch in Deutschland vollstrecken. Wer das ignoriert, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.

Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden (und umgekehrt). Betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern regelt. Bisher konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC erklärt, was das für deutsche Autofahrer bedeutet.

Aus der Schweiz drohen hohe Bußgelder - aber keine Punkte in Flensburg

Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, aber auch für deutsche Autofahrer. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht. Für die Eintreibung von Bußgeldern aus der Schweiz ist wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig.

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Bußgelder bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder für solche Vergehen bei 60 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h wird die Strafe in der Schweiz einkommensabhängig berechnet und beginnt bei 60 Tagessätzen, in Deutschland bei 480 Euro. Wer das Tempolimit auf Autobahnen um 80 km/h oder in Tempo-30-Zonen um mehr als 40 km/h überschreitet, muss im Nachbarland mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen.

Hohe Zusatzkosten möglich

Der ADAC rät, Bußgeldbescheide aus der Schweiz ernst zu nehmen. Wer nicht rechtzeitig zahlt oder das Bußgeld ignoriert, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen. Das Risiko, bei einer erneuten Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Die neue Regelung ermöglicht es den Schweizer Behörden zudem, nicht bezahlte Bußgelder grenzüberschreitend einzutreiben.

dvo/ots
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