Streit über Til-Schweiger-Filmfortsetzung »Manta Manta«-Drehbuchautor erhält 35.000 Euro von der Constantin Film
Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des Neunzigerjahre-Films »Manta Manta« über die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr wurde beigelegt. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an »Manta Manta – Zwoter Teil« aber nicht beteiligt war, 35.000 Euro.
Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete sein »Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist«, sagte er zu Cantz. »Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.«
Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. »Das ist das, was wir wollten«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine »Signalwirkung« für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht »als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen«.
Serienpaar Uschi (Tina Ruland) und Bertie (Til Schweiger) im ersten »Manta Manta«-Film
Foto: ddp imagesCantz, der Drehbuchautor des Films von 1991, hatte die Produktionsfirma Constantin Film wegen der Komödie »Manta Manta - Zwoter Teil« von Regisseur Til Schweiger verklagt. Der Film machte auch Schlagzeilen , weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab.
Doch Cantz kritisierte etwas ganz anderes: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen. Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem Jahrzehnte alten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk – also sein Drehbuch – zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an.
Szene aus »Manta Manta – Zwoter Teil«: Knüpft ausdrücklich an den ersten Teil an
Foto: Bernd Spauke / Constantin FilmDer Rechtsstreit war nicht der erste, in dem ein Drehbuchautor gegen einen Til-Schweiger-Film klagte. Drehbuchautorin Anika Decker forderte bereits eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Schweigers Kinohits »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken«.
Das Landgericht Berlin sprach der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zu. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von September 2023 aber verjährt. Die Autorin hatte nach dem Urteil zwar von einem »Meilenstein« gesprochen – aber dennoch Rechtsmittel eingelegt.
Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete diese Argumentation damals als »extrem ärgerlich« und nicht nachvollziehbar. Zugleich sprach er von einem wegweisenden Urteil, weil der Nachvergütungsanspruch gewährt worden sei.