Nachhaltigkeit:Was Verbraucher beim "Recht auf Reparatur" wissen müssen

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Smartphones können auch repariert werden. Ein EU-Gesetz soll nun elektronische Geräte wieder langlebiger machen. (Foto: Sebastian Willnow/picture alliance/dpa)

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Verbraucher das Recht haben, elektronische Geräte vom Hersteller reparieren zu lassen. Was das bedeutet, welche Produkte darunter fallen - und welche nicht.

Von Mirjam Hauck

Mehr reparieren, weniger wegwerfen: Das EU-Parlament hat das von vielen Bürgerinitiativen und Parteien seit Langem geforderte "Recht auf Reparatur" gebilligt. Am Dienstag verabschiedete das Parlament in Straßburg die Richtlinie mit 584 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen. Bislang ist es oft so, dass das Handy nach genau zwei Jahren kaputtgeht und es günstiger ist, sich ein neues zu kaufen. Das soll jetzt anders werden.

Was bedeutet das "Recht auf Reparatur" genau?

Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht, elektronische Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Handys vom Hersteller reparieren zu lassen - sofern es reparierbar ist und die Reparatur nicht mehr kostet als ein Ersatzprodukt. Außerdem müssen Hersteller Reparaturen für ältere Geräte anbieten und Ersatzteile kostengünstig und lange vorhalten. Zudem müssen Hersteller standardisierte Informationen wie Anleitungen bereitstellen, damit auch unabhängige Werkstätten die Geräte reparieren können. Reparaturdienste dürfen auch nicht am Einbau von gebrauchten oder auch 3-D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden.

Welche Produkte fallen unter das neue Recht - und welche nicht?

Bislang fallen darunter alle Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstexten Anforderungen an die Reparierbarkeit festgelegt hat. Das sind etwa Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspülmaschinen, aber auch Kühlgeräte, Staubsauger sowie Handys, Schnurlostelefone und Tablets. Nicht unter das neue Gesetz fallen derzeit Kopfhörer. Nach Angaben der EU können künftig aber noch weitere Produkte hinzukommen.

Gibt es eine Gewährleistung für reparierte Produkte?

Ja, es soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die nach einer Reparatur ein Jahr lang gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

Was soll das "Recht auf Reparatur" bringen?

Das Gesetz soll einen nachhaltigeren Konsum fördern, beim Sparen helfen und Anreize für Unternehmen schaffen, dass sie wieder langlebigere Produkte entwickeln. Die Reparaturbranche soll gefördert und Müll reduziert werden. Denn die Elektroschrottberge, die Menschen produzieren, sind riesig. Allein in den EU-Ländern fallen pro Jahr 35 Millionen Tonnen solchen Mülls an. Die EU-Kommission schätzt, dass mit dem neuen Gesetz im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen.

Welche Maßnahmen müssen die einzelnen Länder zusätzlich ergreifen?

Das neue Gesetz legt fest, dass jeder EU-Staat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss. Das können unter anderem Reparaturgutscheine sein, mit denen sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt.

Wie könnte das konkret aussehen?

In Österreich gibt es bereits seit 2022 einen sogenannten Reparaturbonus. Gehen Elektrogeräte wie Toaster, Rasenmäher oder Fernseher kaputt, übernimmt der Staat 50 Prozent der Reparaturkosten, insgesamt bis zu 200 Euro. Über die Website Reperaturbonus.at können Kunden die passende Werkstatt finden und sich die Hälfte der Kosten zurückerstatten lassen. Das Projekt ist nach Angaben des österreichischen Klimaschutzministeriums ein großer Erfolg. Vergangenes Jahr wurden mehr als eine halbe Million Reparaturbons bei mehr als 3500 Werkstätten eingelöst. Frankreich hat ebenfalls seit 2022 einen Reparaturbonus für Elektronikgeräte, deren Gewährleistung oder Garantie abgelaufen ist. So gibt der Staat beispielsweise 45 Euro für die Reparatur eines Laptops oder 25 Euro für ein Smartphone-Display. Frankreich gilt generell als Vorreiter in Hinblick auf Nachhaltigkeit. So steht im Nachbarland seit 2015 die "geplante Obsoleszenz" unter Strafe, also die absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Geräten.

Welche weiteren Schritte sind noch nötig?

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EU-Staaten zustimmen. In der Regel ist das eine Formalität, da Unterhändler der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehandelt wurden. Wenn alle Institutionen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann müssen die Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

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