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Abstimmung im Bundestag Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Klimaschutzgesetz zurück

Der Bundestag kann das Klimaschutzgesetz wie geplant am Freitag verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des CDU-Politikers Heilmann gegen die Abstimmung abgewiesen.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Foto: Uli Deck / dpa

Das Klimaschutzgesetz kann wie geplant am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann ab, der die Abstimmung im Bundestag verhindern wollte. Er hatte argumentiert, der Bundestag habe zu wenig Zeit gehabt, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt worden.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zu CO₂-Emission verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorenübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. »Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren«, hatte Heilmann am Mittwoch erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.

Die CDU-Führung hatte Heilmann über seine Karlsruhe-Aktion zwar vorher informiert, begeistert war man dort allerdings nicht. Schon seine erfolgreiche Klage gegen das Heizungsgesetz hatte der Berliner Abgeordnete ohne die Unterstützung der Partei durchgefochten.

Als er damit überraschend Erfolg hatte, reklamierte die Fraktionsführung den Sieg nur zu gerne auch für sich. Doch dieses Mal war es anders. Heilmann, so sieht man es in der CDU-Zentrale, überlagerte mit dem Zeitpunkt seines Vorstoßes das Karlsruher Verfahren gegen das neue Wahlrecht, in dem sich die Union gute Chancen ausrechnet.

Ausgerechnet am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung platzte die Heilmann-Klage hinein. Eine Klage in Karlsruhe müsse außerdem die absolute Ausnahme sein, heißt es in der Parteispitze. Man wolle schließlich nicht als Prozesshansel dastehen. Der Ort der politischen Auseinandersetzung müsse der Bundestag bleiben und nicht das Bundesverfassungsgericht.

phw/lpz/dpa/Reuters