Klagen abgewiesen :
LNG-Pipeline nach Rügen rechtens

Von Julian Staib, Hamburg
Lesezeit: 2 Min.
Tanker im Hafen von Mukran auf Rügen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen die Pipeline für das Rügener LNG-Terminal abgewiesen. Nun wollen die Gemeinden gegen das Terminal selbst klagen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag zwei Klagen gegen die Pipeline für das Rügener LNG-Terminal abgewiesen. Geklagt hatten der Naturschutzbund Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe. Sie forderten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses des Bergamts Stralsunds für die Errichtung und den Betrieb der Gasleitung.

Die Leitung verbindet Lubmin durch die Ostsee mit dem in der Region äußerst umstrittenen LNG-Terminal im Hafen von Mukran auf der Insel Rügen. Anwohner und Lokalpolitiker wehren sich vehement gegen das Vorhaben, das aus ihrer Sicht dem Tourismus schadet, Umweltschäden verursachen könnte und überdies nicht notwendig sei, weil keine Gasmangellage herrsche.

Laut dem Gericht hat es vor der Zulassung der Pipeline aber keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft. „Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient.“ Diese Ausnahmeregelung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar.

„Fortbestehende Krise der Gasversorgung“

Zudem sei die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Pipeline geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die „fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen“, so das Gericht. Die schwimmenden LNG-Terminals seien geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Auch die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften lägen nicht vor.

Die Entscheidung war in der Region erwartet worden. Sobald die Genehmigung für das LNG-Terminal vorliegt, wollen mehrere Gemeinden dagegen klagen. „Die Gemeinde Binz wird in Kürze Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Genehmigung des LNG-Terminals in Mukran einreichen. Wir sind sehr zuversichtlich, damit den geplanten Betriebsbeginn am 15. Mai untersagen zu lassen“, sagte Karsten Schneider, Bürgermeister von Binz auf Rügen, der F.A.Z.

Das LNG-Terminal auf Rügen befindet sich derzeit im Probebetrieb. Ab Mitte Mai soll laut der deutschen ReGas der Regelbetrieb starten. Zwei sogenannte Regasifizierungsschiffe sollen dort dann Flüssigerdgas aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline nach Lubmin leiten. Die Gesamtkapazität bezifferte ReGas-Chef Stephan Knabe kürzlich auf 13,5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr, was in etwa 15 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs entspreche.