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Rechtsstreit um Bankübernahme Deutscher Bank droht Milliardenzahlung an Aktionäre der Postbank

Vor 14 Jahren kaufte die Deutsche Bank die Postbank. Laut dem Oberlandesgericht Köln könnte den Anteilseignern damals ein höherer Preis zugestanden haben. Nun bildet das Frankfurter Kreditinstitut eine Rückstellung.
Postbank: 16 Aktionäre meinen, beim Kauf durch die Deutsche Bank zu kurz gekommen zu sein

Postbank: 16 Aktionäre meinen, beim Kauf durch die Deutsche Bank zu kurz gekommen zu sein

Foto: Kirill Kudryavtsev / AFP

Die Übernahme der Postbank könnte für die Deutsche Bank auch 14 Jahre später noch ein teures Nachspiel haben. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) soll am Freitag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet haben, dass den Aktionären der Postbank bei der Übernahme durch die Deutsche Bank ein höherer Preis zugestanden haben könnte.

Die den Aktionären der Postbank maximal zustehende Summe belaufe sich einschließlich der seit 2010 aufgelaufenen Zinsen auf rund 1,3 Milliarden Euro, hieß es in einer Mittelung der Deutschen Bank. Man werde deshalb im zweiten Quartal eine Rückstellung für den Prozess bilden, auch wenn man die Ansicht der Kläger »weiterhin nachdrücklich« für falsch halte.

Der Rechtsstreit um die Übernahme schwelt seit mehr als einem Jahrzehnt

Der Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank schwelt seit mehr als einem Jahrzehnt. Die Deutsche Bank hatte die Privatkunden-Bank in mehreren Schritten von der Post erworben. 16 Postbank-Aktionäre meinten, dabei zu kurz gekommen zu sein, und zogen vor Gericht. Sie hatten das Übernahmeangebot über 25 Euro je Aktie angenommen, wollen nun aber 57,25 Euro erstreiten.

Sie argumentieren, die Deutsche Bank hätte schon zwei Jahre vorher ein Pflichtangebot abgeben müssen, nachdem sie 29,75 Prozent an der Postbank von der Deutschen Post gekauft hatte – für 57,25 Euro je Aktie. Damit war sie bewusst unter der Marke von 30 Prozent geblieben, oberhalb der ein Pflichtangebot an alle Aktionäre fällig wird. Strittig ist, ob die Deutsche Bank durch ihre späteren Vereinbarungen mit der Post de facto nicht doch schon vor 2010 Zugriff auf deren verbliebenen Anteil hatte.

Bisher hatte die Deutsche Bank in dem Streit keine Rückstellung gebildet, nachdem die Kläger vor dem OLG zweimal gescheitert waren. Doch nun könnte sich das Blatt wenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall im Dezember 2022 erneut nach Köln zurückverwiesen.

Wie hoch die Rückstellung tatsächlich ausfallen werde, sei noch offen, erklärte die Bank. Wenn die gesamten 1,3 Milliarden Euro dafür veranschlagt werden müssten, würde dies die harte Kernkapitalquote um 0,2 Prozentpunkte dezimieren. Ende März lag sie bei 13,45 Prozent. An den strategischen oder finanziellen Zielen ändere das nichts.

spr/Reuters/dpa