Kunden werden in die Irre geführt: Verbraucherschützer mahnen Billig-Shop Shein ab

Willkürlich erscheinende Rabatte, komplizierte Beschwerdewege, fehlende Infos bei Sternchen-Bewertungen!

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat Shein, den chinesischen Online-Händler für Mode und Sportartikel, abgemahnt. Der Grund: unzulässige Geschäftspraktiken und Verstöße gegen den Digital Services Act der EU, der manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Shein hat nun die Chance, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anpassungen vorzunehmen.

Ramona Pop, Vorständin des VZBV

Ramona Pop, Vorständin des VZBV

Foto: picture alliance/dpa

VZBV-Chefin Ramona Pop: „Der Fast-Fashion-Anbieter führt Verbraucher:innen aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes.“

Die Liste der Mängel ist lang: Zum Beispiel erscheint ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“, wenn Kunden die Website verlassen wollen.

Zudem werfen die Verbraucherschützer Shein Greenwashing vor: Die Paketshop-Abholung soll angeblich einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten, obwohl Shein und ähnliche Plattformen verstärkt auf Flugzeugtransport setzen.

Außerdem hat der VZBV den Anbieter in diesen Punkten abgemahnt:

  • willkürlich erscheinende Rabatthöhen
  • fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen
  • Greenwashing (Paketshop-Abholung leiste positiven Beitrag zum Umweltschutz)
  • unvollständiges Impressum Shein hat bisher nicht auf eine schriftliche Anfrage zu den Vorwürfen reagiert.

China-Apps unter Beobachtung

Handelsexperten und Verbände fordern schon länger ein strikteres Vorgehen gegen chinesische Billig-Marktplätze. Zuletzt geriet die Shopping-App Temu in die Kritik, der ähnliche Verstöße vorgeworfen werden. Temu widersprach den Vorwürfen und gab keine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherschützer prüfen nun eine Klage gegen die Handelsplattform.

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