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Umfrage in Bundesländern Cannabislegalisierung – mindestens 125 Menschen aus Haft entlassen

Wer wegen eines Cannabis-Vergehens eine Haftstrafe absitzt, kann seit der Teillegalisierung auf Amnestie hoffen: Mindestens 125 Menschen sind bereits aus der Haft freigekommen, zeigt eine Anfrage der ARD.
Cannabisproduktion

Cannabisproduktion

Foto: Jens Schlueter / AFP

Seit dem 1. April ist Cannabis legal. Die Teillegalisierung bedeutet auch, dass einige Vergehen nach bisherigem Recht keine Straftaten mehr sind, weil das Gesetz rückwirkend gilt. So sollen aufgrund des neuen Cannabisgesetzes bisher bundesweit mindestens 125 Menschen aus der Haft entlassen worden sein, wie eine Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios an alle Bundesländer ergab .

Die Recherche zeigt etwa, dass es in Bayern 24, in Rheinland-Pfalz 13 und in Niedersachsen zwei Haftentlassungen aufgrund des neuen Cannabisgesetzes gegeben haben soll.

100.000 Strafakten müssen gesichtet werden, schätzt der Deutsche Richterbund

Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen gab laut ARD lediglich die Zahlen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bekannt. Demnach sollen dort 50 Personen aus der Haft entlassen worden sein. In einigen Bundesländern stehe die Entscheidung noch aus, so die ARD weiter.

Manche Bundesländer hätten nach eigenen Angaben bereits im vergangenen Jahr – vor Inkrafttreten des Gesetzes – mit der Prüfung der Amnestie begonnen. Nicht alle Länder hätten darüber hinaus Angaben zur Anzahl der überprüften Verfahren machen können. Die Gesamtzahl dürfte daher noch höher liegen.

Allein der Deutsche Richterbund  schätzte im März, dass bundesweit 100.000 Strafakten durchforstet werden müssten. Insgesamt wurden laut ARD bundesweit bislang rund 216.000 Verfahren überprüft, mindestens 10.000 Fälle seien noch offen.

Das liege auch daran, dass die zu beurteilenden Fälle unterschiedlich komplex seien. Am einfachsten zu bewerten sind Strafen für einen einzigen Verstoß mit weniger als 25 Gramm, so viel an Cannabis darf man in der Tasche haben, wenn man das Haus verlässt .

Besonders »Mischfälle« kosten Zeit

Aber auch Einbrüche, Trunkenheitsfahrten, Körperverletzungen und Drogenhandel machen einen nicht unerheblichen Teil der Fälle aus. Dies wird von der Justiz oft unter einem Urteil subsumiert. In solchen »Mischfällen« müssen die Richter nun Cannabis aus der Gesamtstrafe herausrechnen. Das kostet Zeit.

Allein in Nordrhein-Westfalen sollen nach Regierungsangaben 86.000 Verfahren daraufhin überprüft worden sein, ob sie von der neuen Rechtslage betroffen sind. Aus Baden-Württemberg ist zu hören, dass der Zeitaufwand für die Überprüfung – nur bei den Staatsanwaltschaften – zwischen 15 und 60 Minuten pro Akte liegt.

flg