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Gruppe zur Heimkehr bewegen: CDU-Experte Kiesewetter: Bürgergeld für wehrpflichtige Ukrainer aussetzen
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Roderich Kiesewetter (CDU) spricht während der Debatte zum Etat des Auswärtigen Amtes im Bundeshaushalt 2021 im Bundestag.
Foto: dpa/Christoph Soeder Roderich Kiesewetter (CDU)

Der CDU-Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter hat gefordert, die Bemühungen Kiews zu unterstützen, in Deutschland lebende Ukrainer für den Kriegsdienst zu rekrutieren.

„In Deutschland leben mindestens 200.000 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, die in der Ukraine bei der Unterstützung des Landes im Verteidigungskampf fehlen″, sagte Kiesewetter dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)“. Die ukrainischen Soldaten, die seit teilweise fast zwei Jahren ohne Unterbrechung im Einsatz seien, brauchten dringend Entlastung, betonte der Bundestagsabgeordnete.

„Im Gegenzug könnte Deutschland zum Beispiel das Bürgergeld für diese Gruppe aussetzen“

Kiesewetter fügte hinzu: „Deutschland sollte die Ukraine dabei unterstützen, den wehrfähigen Männern faire Angebote zu machen und Anreize zu setzen, freiwillig zurückzukehren. Im Gegenzug könnte Deutschland zum Beispiel das Bürgergeld für diese Gruppe aussetzen und bei der Erfassung und Zustellung von Bescheiden mithelfen.“ Es müssten gar nicht alle Betroffenen zwangsläufig an der Front kämpfen, es fehle auch in anderen Bereichen Personal.

Der CDU-Politiker betonte, es gebe in Deutschland zwar historisch bedingt ein großes Verständnis für Kriegsdienstverweigerung. Es sei jedoch ein Unterschied, ob man als Land freiwillig Krieg führe oder es um die Existenz des Landes in einem Angriffskrieg gehe. „Es ist eine Frage des Patriotismus und des Zusammenhalts, sein eigenes Land zu unterstützen.“ 

256.000 männliche Ukrainer zwischen 18 und 60 Jahren in Deutschland

Anlass der Äußerungen ist die Entscheidung der Ukraine, Männern im wehrpflichtigen Alter in den Konsulaten im Ausland keine Reisepässe mehr auszustellen. Das führt in Deutschland zu der Frage, ob sie hier Ersatzpapiere bekommen. Laut Ausländerzentralregister hielten sich zuletzt rund 256.000 männliche Ukrainer zwischen 18 und 60 Jahren in Deutschland auf.

"Gewährter Schutzstatus wird nicht aufgrund eines abgelaufenen Reisepasses aberkannt“

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird am Dienstag sowohl die „Bund-Länder-Koordinierungsstelle-Ukraine“, als auch die Ausländerreferentenbesprechung stattfinden. Bei beiden Runden werde es um das Thema gehen. Ein Sprecher sagte dem „RND“: „Für alle Staaten weltweit und auch für Deutschland ist es von großem Interesse, dass Ausländer gültige Passdokumente besitzen und damit hinreichend ihre Personalien und Identität nachweisen können.“ Die Änderung der konsularischen Leistungen für Ukrainer im Ausland habe auf die Gewährung vorübergehenden Schutzes allerdings keine Auswirkungen, „da der gewährte Schutzstatus nicht aufgrund eines abgelaufenen Reisepasses aberkannt wird“. Ukrainer könnten ihre Identität bei Bedarf auch anders nachweisen. 

Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen“, sagte dem „RND“: „Solange die Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht einhält, dürfen keine nach Deutschland geflohenen Ukrainer im militärdienstpflichtigen Alter ausgewiesen oder dazu gedrängt werden, in das Kriegsland zurückzukehren. Zur Not muss Deutschland Ersatzdokumente bereitstellen.“

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